Betreutes Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen
Unsere Ziele
Unsere Arbeit orientiert sich am Menschen. Wir begleiten Menschen, damit die eigenen Kräfte wieder wirksam werden. Wir helfen dabei, wieder zu persönlichen Lebensaufgaben zu finden und diese zu gestalten. Wir streben an, dass die Menschen im Betreuten Wohnen wieder ein selbständiges und unabhängiges Leben führen können.
Zielgruppe
Das ambulant betreute Wohnen richtet sich an volljährige, psychisch kranke Menschen. Sie leben in einer eigenen Wohnung. Für eine vorübergehende Zeit werden sie von uns begleitet und unterstützt.
Grundlagen
Grundlage unserer Betreuungsarbeit ist der Aufbau einer verlässlichen, tragfähigen Beziehung. Deshalb gibt es feste Bezugsmitarbeiter/-innen für unsere Klienten. Die Grundhaltung unserer Arbeit ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Unser Angebot: Beratung, Begleitung, Teilhabe
Zu unserem Angebot gehört es, die Klienten individuell und vielfältig im Alltag zu unterstützen und den Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung zu lernen. Dabei orientieren wir uns an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Klienten.
Wir beraten, helfen und unterstützen
• bei der Sicherung der materiellen Existenz,
• im Umgang mit Ämtern und. Behörden,
• bei der Bearbeitung der Post,
• bei Erledigungen im alltäglichen, lebenspraktischen Bereich,
• bei der Überwindung von persönlichen Schwierigkeiten,
• bei der Auseinandersetzung mit der Erkrankung/Behinderung,
• bei der Einnahme und dem Umgang mit Medikamenten,
• bei Arztbesuchen,
• bei Problemen am Arbeitsplatz,
• bei Alltagsgestaltung.
All dies ermöglicht unseren Klienten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es hilft, die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen wieder zu entdecken.
Systemische Sicht
Häufig ist gerade der Einbezug der Familie oder Umgebung von Bedeutung. Daher schließt unsere Arbeit auch das Gespräch mit Angehörigen ein, wenn dies von unseren Klienten gewünscht wird.
Kostenträger
Die Kostenbeantragung erfolgt auf der Basis der sozialhilferechtlichen Bestimmungen. Die Anbindung an einen Facharzt ist Voraussetzung für die Bewilligung der Hilfe. Die MitarbeiterInnen unsers Fachdienstes unterstützen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme und der individuellen Teilhabe- und Hilfeplanung