Unser Angebot „Ambulant Betreutes Wohnen“ richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in einer eigenen Wohnung leben und für eine vorübergehende Zeit Begleitung und Unterstützung benötigen.

Wetterleuchten e.V. – Betreutes Wohnen
Unsere Arbeit orientiert sich individuell an dem Bedarf jedes einzelnen Menschen. Wir begleiten Menschen in ihren alltäglichen und persönlichen Bereichen, damit ihre eigenen Kräfte wieder wirksam werden und unterstützen sie darin, ihre persönlichen Lebensaufgaben zu finden und diese zu gestalten. Sie sollen, eingebunden in ihrem sozialen Umfeld, selbstbestimmt, eigenverantwortlich und zufrieden leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Rechtsgrundlage unserer Arbeit ist die Eingliederungshilfe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Zielgruppe
Wir bieten unser ambulant betreutes Wohnen volljährigen Menschen mit psychischen Erkrankungen an. Sie leben in einer eigenen Wohnung und werden eine Zeitlang von uns begleitet und unterstützt.
Grundlage unserer Betreuungsarbeit ist der Aufbau einer verlässlichen, tragfähigen Beziehung. Deshalb gibt es feste Bezugsmitarbeiter/-innen für unsere KlientInnen.
Die Grundhaltung unserer Arbeit entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und steht unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Betreutes Wohnen – Unser Angebot
Unser Angebot umfasst personenzentrierte, qualifizierte und unterstützende Hilfestellungen in Form von Beratung, Begleitung und konkretem Beistand im Alltag. Wir unterstützen die von uns betreuten Personen darin, einen guten Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung zu finden. Dabei orientieren wir uns an den individuellen Wünschen und unterschiedlichen Bedürfnissen.

Wir beraten, helfen und unterstützen
• bei der Sicherung der materiellen Existenz,
• im Umgang mit Ämtern und Behörden,
• bei der Bearbeitung der Post,
• bei Erledigungen im alltäglichen, lebenspraktischen Bereich,
• bei der Überwindung von persönlichen Schwierigkeiten,
• bei der Auseinandersetzung mit der Erkrankung/ Behinderung,
• bei der Einnahme und dem Umgang mit Medikamenten,
• bei Arztbesuchen,
• bei Problemen am Arbeitsplatz,
• bei der Alltagsgestaltung und vielem mehr…
All dies ermöglicht unseren KlientInnen eine zufriedenstellende Bewältigung ihres Alltags und hilft, die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen wieder zu entdecken.
Häufig ist gerade der Einbezug der Familie oder Umgebung der Betroffenen von Bedeutung. Aus diesem Grund schließt unsere Arbeit auch das Gespräch mit Angehörigen ein, wenn dies von unseren KlientInnen gewünscht wird.

Kostenträger
Die Antragstellung beim zuständigen Kostenträger, dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL), erfolgt auf der Basis der Eingliederungshilfe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dabei ist die Diagnose einer psychischen Erkrankung durch einen Facharzt unabdingbare Voraussetzung für die Bewilligung der Hilfe. Die Mitarbeitenden unseres Fachdienstes unterstützen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme und der individuellen Teilhabe- und Hilfeplanung.